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Infos über die Smileys

Wer einmal einen Spatziergang durch Hamburg macht und hierbei mit offenen Augen durch die Strassen geht, dem fallen sie nach einiger Zeit unwillkürlich auf: die vielen Smileys, die einen überall in der Stadt von Strassenschildern, Stromkästen, Laternen oder Wänden anlächeln.

Urheber der meisten dieser Smileys ist Walter Josef F. (mittlerweile 57 Jahre), besser bekannt als "Oz", Deutschlands - oder zumindest Hamburgs - bekanntester Graffiti-Sprayer. Oz, der seit nunmehr fast 15 Jahren in Hamburg für seine "Stadtverschönerungen" sorgt, ist neben den Smileys ebenfalls verantwortlich für die genauso häufig sichtbaren "OZ"-Tags in Hamburg. Insgesamt werden seine Graffities - auch Tags genannt - auf über 120.000 geschätzt, verteilt über das ganze Hamburger Stadtgebiet.

Natürlich werden diese vielen Graffities nicht von allen Hamburgern und besonders vom Hamburger Rechtswesen so gerne gesehen wie auf dieser Internetseite, weshalb sich Oz in der Vergangenheit mehrmals vor Gericht wegen Sachbeschädigung und anderer Vorwürfe verantworten musste und auch schon für längere Zeit hinter Gittern verbringen durfte... zuletzt bis Oktober 2006. Doch auch diese Haftstrafen scheinen Oz nicht abzuschrecken, wie eine erneute Verhaftung des Sprayers Anfang April belegt, mit der er es dieses mal sogar bist auf die Titelseite der Hamburger Morgenpost geschafft hat.

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Hintergrundinfos zum Oz-Tatbestand (2004)

"Auf das Konto des notorischen Sprayers gehen nach Erkenntnissen der Polizei rund 120 000 Zeichen - an Häuserwänden, Verkehrsschildern, Bahnanlagen, Laternen und Bushaltestellen. Mehrmals musste sich der 54-jährige Sozialhilfeempfänger Josef Walter F. wegen der Sprühereien vor Gericht verantworten.

Der unter dem Namen „Oz“ bekannte Sprayer aus Hamburg hat am 23. September 2004 ein drakonisches Urteil von dem Landgericht Hamburg hinnehmen müssen. Nachdem ihn das Amtsgericht Hamburg im Februar diesen Jahres zu 1 Jahr und 9 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt hatte, ging der Verurteilte, aber auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Das Landgericht erhöhte die Strafe in der Berufungsverhandlung daraufhin noch einmal um 15 Monate auf 3 Jahre Freiheitsstrafe.

Der Graffiti-Oldie war erst im August 2002 nach zwei Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen worden. Im Prozess hatte der 54-Jährige seine Bilder als Kunst verteidigt. "Kunst und Schmiererei sind zweierlei", meinte Oz.

Er bezeichnete sich selbst als "entarteten Künstler".

Auch das Urteil hatte Herrn F. indes nicht stoppen können. Noch während des Wartens auf die Revisionsentscheidung konnte ihn die Polizei insgesamt sechs Mal dabei stellen, als er seine Zeichen in die Scheiben von Bushaltestellen ritzte.

Auch bei diesen Festnahmen setzte sich "OZ", der stets geltend machte, zu Unrecht verfolgt zu werden, massiv zur Wehr. Auch bei den jüngsten Festnahmen stritt Herr F. jede Tatbeteiligung ab.

Der Angeklagte hat die meisten der gegen ihn erhobenen Vorwürfe von Anfang an mit Entschiedenheit bestritten. Er zögerte auch nicht einen Augenblick, als ihm im Verfahren vor dem Amtsgericht eine Bewährungsstrafe bei einem vollen Geständnis in Aussicht gestellt wurde, denn er „könne nicht zugeben, was er nicht getan habe“. Die Widersprüche und Unklarheiten die in der Beweisaufnahme zu Tage traten, überzeugten die Richter nicht. Sie kamen aufgrund ihrer „freien Beweiswürdigung“ zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten begangen hatte.

Bei den erhobenen Vorwürfen gegen den Anklagten handelte es sich um insgesamt 25 Vorwürfe die in fünf Tatkomplexe eingeteilt werden können:

1. Tatkomplex - Widerstand gegen Polizeibeamte an der S-Bahn

Der Angeklagte wurde im Dezember 2002 wegen dem Vorwurf der Sachbeschädigung durch Aufsprühen von Graffiti an eine Mauer in der Nähe einer S-Bahnanlage von zwei Polizeibeamten mit einem Diensthund vorläufig festgenommen. Bei der Festnahme soll der Angeklagte die beiden Polizeibeamten beleidigt und sich der Festnahme widersetzt haben. Er habe versucht einen Polizeibeamten zu treten und in die Hand zu beißen, weiterhin habe er nach dem Diensthund getreten.

Der Angeklagte schilderte, dass er bei der Festnahme von den Polizeibeamten geschlagen und getreten wurde. Man habe den Diensthund auf ihn gehetzt. Dieser habe dann ein Stück Stoff am Knie aus seiner Hose gerissen. Der Hundebiss wurde von den Polizeibeamten bestätigt.


2. Tatkomplex – Zerkratzte Schaufensterscheiben

Der Angeklagte soll in einer Straße mit Geschäften im März 2003 am frühen Abend von einem Zeugen beobachtet worden sein. Der Angeklagte habe einen Beleuchtungsmasten bemalt. Sodann habe er sich zunächst auf einem Fahrrad sitzend, mit der flachen Hand an den Schaufensterscheiben verschiedener Geschäfte abgestützt. Dann habe er kreisende Bewegungen mit der flachen Hand gemacht, wobei er etwas Rotes in der flachen Hand hatte. Später sind an 9 der Schaufensterscheiben Kratzer festgestellt worden. Außerdem fand man in dem Rucksack des Angeklagten einen roten Kreuzschraubendreher.

Aus der Sicht der Verteidigung bestehen erhebliche Zweifel an der technischen Möglichkeit mit einem Kreuzschraubendreher in der von dem Zeugen geschilderten Art und Weise einen derart starken Druck auf eine Schaufensterscheibe auszuüben um die entsprechenden Kratzer zu verursachen.
Aus Sicht der Verteidigung ist der Angeklagte aufgrund des relativ stumpfen Werkzeugs, seiner relativ leichten Konstitution, der angenommenen offenen Handhaltung und der kurzen Zeit von ca. 5 Minuten nicht in der Lage, derartige Kratzer zu verursachen.


3. Tatkomplex - Widerstand im Tunnel

Der Angeklagte soll im Juni 2003 in einem Tunnel an einem S-Bahnhof zwei Polizeibeamte beleidigt haben indem er sie als „Nazis“ bezeichnete.
Der Angeklagte ließ sich in der Hauptverhandlung dahingehend ein, er habe in dem Tunnel Aufkleber gegen Nazis angebracht und sei daraufhin von den Polizeibeamten festgenommen worden. Sie hätten ihn brutal zu Boden gebracht und ihm sodann mit dem Knie in den Rücken getreten. Dann habe man ihm die Handfesseln derart fest angelegt, dass er schmerzhafte Quetschverletzungen an den Handgelenken erlitt. In dem Zusammenhang habe er „Nazimethoden“ gesagt und dies sei auf die Festnahme bezogen gewesen. Er habe damals auch Anzeige gegen die Polizeibeamten erstattet.

Die Polizeibeamten bestritten das geschilderte brutale Vorgehen.


4. Tatkomplex – Bemalen von Verteilerkästen

Der Angeklagte soll im September 2003 zwei Stromverteilerkästen, drei Telefonverteilerkästen und einen Postkasten in einer Straße mit zwei verschiedenen Motiven bemalt haben.



5. Tatkomplex – Fahrstühle beschädigt

Der Angeklagte soll am 19.10.2003 an einer U-Bahnstation an 2 Fahrstühlen Glasscheiben eingeschlagen haben. Der Angeklagte hat dies von Anfang an bestritten.

Aus den oben genannten Einsatzstrafen wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren gebildet."